AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage der Mietverträge.


Die Ausgabe des Instruments erfolgt ausschließlich nach Vorlage des Personalausweises.

Mit dem Empfang des Mietobjektes erkennt der Mieter/die Mieterin dessen ordnungsgemäßen und vertragsgerechten Zustand an.

Die Drehorgel ist aufrecht stehend zu transportieren und vor Nässe und Hitze zu schützen!

Bitte halten Sie die vereinbarten Termine ein, da die Drehorgeln häufig direkt weiter vermietet sind. Bei Terminüberschreitung kann eine zusätzliche Zahlung verlangt werden.

1.) Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, jede Beschädigung oder Veränderung des Miet-Gegenstandes unverzüglich bekannt zu geben.

2.) Er/sie bescheinigt, für alle eventuell auftretenden Schäden oder Ausfallzeiten an der geliehenen Drehorgel samt Zubehör, sowie dem Abhandenkommen (z.B. durch Diebstahl) der geliehenen Mietgegenstände selbst aufzukommen.

3.) Der Mieter/die Mieterin haftet dafür, dass der Miet-Gegenstand im gleichen Zustand wie bei Vertragsabschluss an den Vermieter zurückgegeben wird. Der Mieter/die Mieterin haftet ausdrücklich bei Beschädigung und Untergang des Mietobjektes auch bei Zufall oder höherer Gewalt.

4.) Die Haftung des Vermieters wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere gelten die §§ 536 bis 539 BGB für unsere Mietgegenstände nicht. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung, dass das Mietobjekt zur Ausführung der vom Mieter/von der Mieterin vorgesehenen Arbeit oder Tätigkeit geeignet ist. Ansprüche des Mieters/der Mieterin oder Dritter anlässlich der Verwendung des Mietobjektes sind ausgeschlossen.

5.) Das Mietobjekt darf weder vom Mieter/von der Mieterin noch von dritten Personen geöffnet oder repariert werden. Sämtliche durch die Vermietung entstandenen Reparaturarbeiten sind auf Kosten des Mieters/der Mieterin von einem vom Vermieter beauftragtem Fachbetrieb auszuführen.

6.) Für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung nach Verlust ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet die tägliche Miete zu bezahlen.

7.) Es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert. Es gelten die aktuellen Preise der Gerätehersteller bzw. der Fachhändler.

8.) Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, dem Vermieter das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei zurückzugeben. Bei nicht vereinbarten Überschreitungen des Rückgabetermins sind Nachzahlungen entsprechend des Tarifes zuzüglich 50 % fällig.

9.) Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter/die Mieterin einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietobjekt macht oder eine rückständige Miete innerhalb 24 Stunden nicht bezahlt.

10.) Die Miete ist bei Mietbeginn zu entrichten. Bei Beendigung des Mietvertrages oder im Falle der fristlosen Kündigung hat der Vermieter das Recht, unter Ausschluss des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts, auf Kosten des Mieters/der Mieterin, das Mietobjekt abzuholen.

11.) Beschädigte oder abhandengekommene Musikrollen werden mit 80,- Euro pro Stück berechnet.

12.) Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrecht erhalten.

Gerichtstand ist Seesen.

Stand 07/2023. Änderungen vorbehalten.